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Ab 1. September: Nachtverbot für Werbedisplays

Nachts, wenn alles schläft – dann sollen Werbetreibende bereits ab 1. September Strom sparen und Displays abschalten. Rund um die kurzfristige, neue Vorschrift gibt es aber noch jede Menge Fragen.
© W&V

Ab 1. September: Nachtverbot für Werbedisplays

Digitale Werbedisplays, wie sie in unseren Städten mittlerweile weit verbreitet sind, verbrauchen jede Menge Energie. Details behalten die Marktführer Ströer und Wall zwar für sich. Aber der WDR hat unter anderem mit Daten des Fachverbands Außenwerbung berechnen lassen, dass ein großes LED-Werbedisplay über hundertmal so viel Strom benötigt wie ein hintergrundbeleuchtetes Plakat. Demnach verbrauchen die digitalen Werbedisplays in Deutschland rund 113 Gigawattstunden Strom im Jahr – so viel wie knapp 40.000 Zwei-Personen-Haushalte. Das ist zwar nur ein Bruchteil des gesamten deutschen Stromverbrauchs, der letztes Jahr 508.000 Gigawattstunden betragen hat. Aber weil in der Energiekrise jede Einsparung hilft, greifen nun bereits zum 1. September nächtliche Verbote und Einschränkungen für den "Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen".

Abschalten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

Wie Golem berichtet, müssen unter anderem Digital-Signage-Displays, aktiv selbstleuchtende LED-Anzeigen oder durch Hintergrundbeleuchtung hervorgehobene Werbetafeln ab Donnerstag zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr früh ausgeschaltet werden. Es gibt aber Ausnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr "anderer Gefahren". Das könnte ÖPNV-Wartehäuschen betreffen, in denen sich die Wartenden dank der Beleuchtung sicherer fühlen. Für die Werbetreibenden, die die Tafeln teilweise gar nicht zentral steuern können, sind noch viele Fragen offen. So ist die Verordnung dermaßen eilig auf den Weg gebracht worden, dass darin versehentlich gar nicht von 6 Uhr morgens die Rede ist, sondern von "16 Uhr". Wenn sie nicht verlängert wird, gilt die Winter-Vorschrift zunächst bis 28. Februar 2023.

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